Die DIN 1999-100 ist die nationale Ergänzung zu DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2 für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten. Sie konkretisiert die Anwendung der europäischen Normen in Deutschland und ist besonders wichtig für Planung, Bau, Betrieb, Wartung und Generalinspektion. Achtung: Aktuell gilt nach DIN Media die Ausgabe DIN 1999-100:2016-12; sie ersetzte DIN 1999-100:2003-10. Eine Ersatzfassung 2023/2024 ist nicht bestätigt.
Gilt für DIN 1999 100 Abscheideranlagen an Tankstellen, Werkstätten, Waschplätzen und Logistikflächen.
Regelt Anforderungen an Werkstoffe, Schachtaufbauten, Dichtheit, Überhöhung und Probenahmeeinrichtungen.
Verweist auf DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2; die Schreibweise „Leichtflüssigkeiten nach DIN EN“ meint diesen Normenbezug.
DIN 1999-101 ergänzt die Norm für Eigenkontrolle, Wartung und Generalinspektion.
Relevant für Betreiber, Planer, Kommunen, Fachbetriebe nach WHG und jede zuständige Behörde.
Leichtflüssigkeitsabscheider verhindern, dass Benzin, Diesel, Heizöl oder Schmieröle über Abwasser in Kanalisation, Boden oder Grundwasser gelangen. Gerade bei Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Waschplätzen ist das ein zentraler Baustein des Wasserwesens.
DIN EN 858-1 ist die Produktnorm, DIN EN 858-2 regelt Planung, Einbau, Betrieb und Wartung. DIN 1999-100 liefert dazu nationale Anwendungsbestimmungen. Der Ausdruck „Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858“ beschreibt Anlagen, die mineralölhaltige Leichtflüssigkeiten aus Abwässern zurückhalten.
Die Norm gehört zum Paket DIN 1999. In Verbindung mit WHG, AwSV, TRwS und landesrechtlichen Vorgaben wird sie praktisch verbindlich, sobald Bescheide, Baugenehmigungen oder technische Richtlinien darauf verweisen. Für Tankstellen ist etwa TRwS 781:2024-01 wichtig.´
Der Anwendungsbereich umfasst Abscheider, Schlammfang, Probenahmeschacht und angeschlossene Entwässerungsteile, soweit sie für mineralölhaltige Leichtflüssigkeiten bestimmt sind. „Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten Teil 100 Anwendungsbestimmungen“ bedeutet: Deutschland präzisiert hier die europäischen Bestimmungen.
Typische Einsatzorte sind:
öffentliche und private Tankstellen,
Kfz-Waschplätze und Instandsetzungsbetriebe,
Umschlagplätze, Parkhäuser mit Waschplätzen und Industrieflächen,
Abwasserbehandlungsanlagen mit ölhaltigem Zulauf.
Erfasst sind Benzin, Diesel, Heizöl, Schmieröle, Kraftstoffe mit Anteilen von Ethanol, Biodiesel sowie Fettsäuremethylester; FAME ist die englische Kurzform dafür. Entscheidend ist die Beständigkeit der Werkstoffe. Nicht erfasst sind reine Fettabscheider, häusliches Abwasser ohne Leichtflüssigkeiten oder stabile Emulsionen ohne Vorbehandlung. Gegenüber EN 858-2 kann DIN 1999-100 Bemessung und Einbau verschärfen.
Die Fassung 2016-12 brachte gegenüber 2003-10 viele Änderungen. Neu bzw. präziser sind Begriffe wie Probenahmeschacht, Behälterbereich, Schachtbereich und Überstand. Auch Kabeldurchführungen, Schachtaufbauten und Aufsatzstücke wurden stärker geregelt.
Wichtig ist der Nachweis der chemischen Beständigkeit gegenüber aktuellen Kraftstoffen, darunter E10 und Biodiesel. Beton-, Kunststoff- und Dichtsysteme müssen dicht und medienbeständig sein. Die Norm enthält außerdem Festlegungen zu Tragfähigkeit, gebrauchstauglicher Kennzeichnung, Brandschutz, Schlammfangvolumen und Überhöhung.
Betriebliche Pflichten wurden enger mit DIN 1999-101 verzahnt: Eigenkontrolle, Wartung, Überprüfungen, Prüfung durch Fachkundige, Betriebstagebuch und Prüfbericht sind nicht mehr „Nebenpunkte“, sondern Teil des sicheren Betriebs. Hinweise des Herstellers und Wartungsanleitungen bleiben zusätzlich verbindlich.
Planung und Bau erfolgen auf Grundlage von DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2; DIN 1999-100 definiert nationale Mindestanforderungen. Wer nach „DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2“ plant, muss also die deutschen Ergänzungen mitdenken.
Wichtige Baugrundsätze:
Erdeingebaute Abscheideranlagen benötigen geeignete Aufsatzstücke, Abdeckungen und dichte Verbindung der Komponenten.
Belastungsklassen, befahrene Flächen, Setzungen und Grundwasserstände sind statisch zu berücksichtigen.
Brandschutz kann feuerbeständige Abdeckungen und sichere Entlüftung verlangen.
Schlammfänge sind nach Nenngröße NS und Mindestvolumen auszulegen.
Die Überhöhung ist der Sicherheitsraum über dem Wasserspiegel. Sie verhindert, dass Leichtflüssigkeiten bei Rückstau austreten.
DIN 1999-100 und DIN EN 858-2 verlangen, dass beim Einbau keine Leichtflüssigkeiten in Boden, Grundwasser oder Gebäudeteile gelangen können. Dazu gehören Dichtheit, Rückstausicherung, geeignete Kabeldurchführungen, frost- und verkehrssichere Schächte sowie Entlüftung.
Der Anschluss erfolgt grundsätzlich an Schmutz- oder Mischwasserkanalisation. Regenwasserkanal oder Gewässer sind nur mit wasserrechtlicher Zulassung erlaubt. Probenahmeschächte bzw. Probenahmeeinrichtungen ermöglichen die Kontrolle der Einleitequalität. Frühzeitige Abstimmung mit Wasserbehörde, Bauaufsicht, AwSV-Pflichten und TRwS 781 spart Nachrüstkosten.
Der ordnungsgemäße Betrieb richtet sich nach DIN EN 858-2 und DIN 1999-101; DIN 1999-100 setzt diese Praxis an vielen Stellen voraus. Der Betreiber muss Bescheide, Herstellerangaben, Typenschild, Wartungsanleitungen und kommunale Vorgaben einhalten.
Das bedeutet konkret:
Nur abscheidbare Stoffe dürfen eingeleitet werden; stark emulgierte Medien brauchen Vorbehandlung.
Die Eigenkontrolle erfolgt meist monatlich: Zu-/Ablauf, Schlammschicht, Leichtflüssigkeitsspiegel, Warneinrichtungen und Funktionscheck.
Die Wartung erfolgt in der Regel halbjährlich durch Sachkundige.
Leichtflüssigkeit ist spätestens bei 80 % des Speichervolumens zu entnehmen.
Schlamm ist zu räumen, wenn etwa 50 % des Schlammfangvolumens erreicht sind.
Die Generalinspektion erfolgt vor Inbetriebnahme und danach spätestens alle fünf Jahre.
Das Betriebstagebuch dokumentiert Eigenkontrollen, Entleerungen, Störungen, Mängelbeseitigung, Wartungen und Generalinspektionen. Aufbewahrung: mindestens fünf Jahre.
Ein Anhang der DIN 1999-100 beschreibt die Dichtheitsprüfung von Behältern, Leitungen, Verbindungen und Kabeldurchführungen. Dabei bestehen Bezüge zu Entwässerungsnormen wie DIN EN 752, DIN EN 12056-1 und DIN 1986-100.
Anhang B behandelt die Berechnung der Überhöhung. Er definiert Innendurchmesser, Volumina, Füllhöhen und Einheiten; Praxisbeispiele zeigen zylindrische und konische Bauteile mit einer oder zwei Wartungsöffnungen. Beispielwerte wie 2,85 dm Überstand, 1.020 l oder 520 l Gesamtleichtflüssigkeitsvolumen zeigen, dass die Berechnung praxisnah ist.
Bei Sanierung, Nachrüstung oder neuem Schachtaufbau können erneute Dichtheitsnachweise und Abstimmung mit der Behörde erforderlich sein.
Die Norm ist keine Rechtsnorm wie eine Verordnung, wird aber über WHG, AwSV, kommunale Satzungen, Abwasserverordnung und Bescheide rechtlich relevant. Für Tankstellen verknüpfen technische Regeln wassergefährdender Stoffe, etwa TRwS 781, DIN 1999 und DIN EN 858.
Vorteile:
Betreiber erfüllen Sorgfaltspflichten und senken Haftungsrisiken.
Planer erhalten klare technische Anforderungen.
Fachbetriebe können Prüfbericht, Nachweis und Dokumentation sauber führen.
Umweltziele werden durch weniger Öl- und Kraftstoffeinträge unterstützt.
Die Norm ist kostenpflichtig, etwa über DIN Media, als PDF, Print oder Online-Zugriff erhältlich.
Für welche Betriebe ist die DIN 1999-100 besonders relevant?
Für Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Waschstraßen, Betriebstankstellen, Logistikstandorte, kommunale Bauhöfe und Industrieflächen mit ölhaltigem Abwasser. Auch Kommunen und Planungsbüros sollten die Norm bei Neubau, Sanierung und Genehmigung kennen.
Wie oft müssen Abscheideranlagen nach DIN 1999 und DIN EN 858 geprüft werden?
Üblich sind monatliche Eigenkontrolle, halbjährliche Wartung und Generalinspektion vor Inbetriebnahme sowie spätestens alle fünf Jahre. Bescheide können strengere Intervalle verlangen.
Welche Rolle spielt die DIN 1999-101 im Zusammenhang mit DIN 1999-100?
DIN 1999-100 enthält vor allem Planungs-, Bau- und Anwendungsbestimmungen. DIN 1999-101 regelt Betrieb, Eigenkontrolle, Wartung und Generalinspektion. Beide Normen gehören praktisch zusammen.
Darf behandeltes Abwasser direkt in ein Gewässer eingeleitet werden?
Nur ausnahmsweise und mit ausdrücklicher wasserrechtlicher Erlaubnis. Standard ist die Einleitung in Schmutz- oder Mischwasserkanalisation; Grenzwerte, etwa für Kohlenwasserstoffe, bleiben einzuhalten.
Wie geht man mit neuen Kraftstoffen wie E10 oder Biodiesel um?
Nur Systeme verwenden, deren Werkstoffe für die vorgesehenen Kraftstoffe beständig sind. Der Beständigkeitsnachweis nach DIN EN 858-1 und DIN 1999 sollte in der Anlagendokumentation liegen.
Ahmet Ceylan ist zertifizierter Generalinspekteur für Fettabscheider und Leichtflüssigkeitsabscheider. Er unterstützt Unternehmen bei der normgerechten Prüfung und rechtssicheren Dokumentation ihrer Abscheideranlagen nach DIN- und EN-Vorgaben.